Platzierungsvorschrift

Platzierungsvorschrift
genaue, bindende Angaben des Werbetreibenden an den Werbeträger (TV, Funk, Verlag,  Media), an welcher Stelle, in welcher Länge, in welcher Form das Werbemittel an einem bestimmten Platz, in bestimmter Lage anzubringen, abzudrucken, anzukleben, aufzuhängen oder zu senden ist.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Platzierungsvorschrift — Plat|zie|rungs|vor|schrift (für Werbeanzeigen o. Ä.) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Platzierung — I. Bankwesen:1. Begriff: Unterbringung neu ausgegebener Wertpapiere (Aktien, industrielle Schuldverschreibungen), bes. durch Verkauf an das breitere Publikum (⇡ Emissionsgeschäft). P. wird häufig von einem ⇡ Konsortium (Übernahmekonsortium, auch… …   Lexikon der Economics

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